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Haftpflichtschaden

Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Unfall

Mit einem eigenen Unfallgutachten wird Ihr Schaden vollständig und unabhängig festgehalten. Wenn der Unfallgegner schuld ist, trägt dessen Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten. Sie wählen den Gutachter selbst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Gutachter frei wählen.
  • Die Kosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
  • Bei kleinen Schäden bis etwa 750 bis 1.000 € reicht oft ein Kostenvoranschlag.
  • Ansprüche durchsetzen darf nur ein Anwalt. Wir arbeiten mit Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen.

Was ein Unfallgutachten festhält

Ein Unfallgutachten ist die schriftliche Beweisgrundlage für Ihren Schaden. Es wird nach der Besichtigung des Fahrzeugs erstellt und enthält typischerweise:

  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, mit Ersatzteilen, Arbeitszeit und Lackierung
  • Wertminderung, also den Wertverlust, den ein Unfallwagen beim späteren Verkauf hat
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, falls sich eine Reparatur nicht mehr lohnt
  • Reparaturdauer, die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Fotodokumentation aller Schäden und der Fahrzeugdaten
  • Vorschäden, soweit erkennbar, damit das Gutachten später nicht angreifbar ist

Die Versicherung des Unfallgegners bekommt das Gutachten und reguliert auf dieser Grundlage.

Wer die Kosten für das Gutachten trägt

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, muss der Verursacher Ihren gesamten Schaden ersetzen (§ 249 BGB). Dazu gehören auch die Kosten des Gutachtens. In der Praxis zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2024 (VI ZR 280/22) gilt außerdem: Sind einzelne Posten der Gutachterrechnung zu hoch, ohne dass Sie das erkennen konnten, trägt dieses Risiko grundsätzlich der Unfallverursacher und nicht Sie.

Bei einer Mitschuld wird nach Haftungsquote geteilt. Liegt die Schuld bei Ihnen, zahlt die gegnerische Versicherung nichts. Dann ist Ihre Kaskoversicherung zuständig, die meist einen eigenen Gutachter beauftragt.

Unsicher, ob Sie Schuld haben?Schildern Sie uns den Unfall. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Gutachten sinnvoll ist.

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Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Kostenvoranschlag Unfallgutachten
Sinnvoll bei kleinen Schäden, etwa bis 750 bis 1.000 € allen größeren Schäden
Wertminderung nicht enthalten wird geprüft
Nutzungsausfall nicht belegt Reparaturdauer wird festgehalten
Beweiswert bei Streit gering hoch

Bei der Grenze gibt es keinen festen Betrag. Gerichte orientieren sich meist an 750 bis 1.000 Euro. Wer ein Gutachten beauftragt, obwohl der Schaden erkennbar darunter liegt, kann auf den Kosten sitzen bleiben. Deshalb sagen wir Ihnen vorher, was wir für angemessen halten.

Eigener Gutachter oder Gutachter der Versicherung?

Die gegnerische Versicherung bietet nach einem Unfall oft an, einen eigenen Sachverständigen zu schicken. Das dürfen Sie ablehnen. Der Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden am Ende bezahlt.

Ein eigener Gutachter arbeitet in Ihrem Auftrag. Das Gutachten gehört Ihnen, und Sie entscheiden, was damit passiert.

Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Verkehrsrecht

Als Sachverständige erstellen wir das Gutachten. Rechtlich beraten oder Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen dürfen wir nicht. Das ist Aufgabe eines Anwalts.

Deshalb arbeiten wir mit Kanzleien zusammen, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind. Auf Wunsch nennen wir Ihnen einen Kontakt. Ob und welchen Anwalt Sie beauftragen, entscheiden Sie. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.

Was Sie nach dem Unfall tun sollten

An der Unfallstelle:

  1. Unfallstelle sichern und bei Verletzten, Streit oder Fahrerflucht die Polizei rufen
  2. Fotos machen: Fahrzeugpositionen, Schäden, Kennzeichen, Umgebung
  3. Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren
  4. Zeugen um ihre Kontaktdaten bitten
  5. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben

Danach:

  1. Fahrzeug nicht reparieren lassen, bevor es begutachtet ist
  2. Uns anrufen und einen Termin für die Besichtigung vereinbaren
  3. Den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden, gern mit Hilfe Ihres Anwalts

So läuft es bei uns ab

Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten. Sie müssen sich um wenig kümmern.

  1. Anruf

    Sie schildern kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten lohnt, und machen einen Termin aus.

  2. Besichtigung

    Wir sehen uns Ihr Fahrzeug an, fotografieren jeden Schaden und nehmen alle technischen Daten auf.

  3. Gutachten

    Sie bekommen ein schriftliches Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und allen weiteren Posten.

  4. Regulierung

    Das Gutachten geht an die gegnerische Versicherung. Für Ihre Ansprüche können Sie einen unserer Partner-Fachanwälte beauftragen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie uns einfach an.

Was kostet ein Unfallgutachten?
Das Honorar richtet sich in der Praxis nach der Schadenhöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall rechnet die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners das Gutachten in der Regel als Teil des Schadens ab. Bei einer Mitschuld wird nach Haftungsquote geteilt.
Darf ich mein Auto vor der Begutachtung reparieren lassen?
Besser nicht. Der Gutachter muss den Schaden am unreparierten Fahrzeug sehen und fotografieren können. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit oder verkehrsunsicher, melden Sie sich sofort, dann finden wir einen schnellen Termin.
Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?
Die Besichtigung selbst dauert meist unter einer Stunde. Wie schnell das schriftliche Gutachten folgt, hängt vom Schaden und von Ersatzteilpreisen ab. Den genauen Zeitrahmen nennen wir Ihnen beim Termin.
Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?
Kürzungen bei Reparaturkosten oder beim Honorar kommen vor. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2024 (VI ZR 280/22) trägt das Risiko überhöhter Gutachterkosten grundsätzlich der Unfallverursacher, solange Sie den Gutachter nicht erkennbar falsch ausgewählt haben. Für die Durchsetzung ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.
Brauche ich einen Anwalt?
Pflicht ist es nicht. Bei unverschuldeten Unfällen ist es aber oft sinnvoll, weil die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten zahlt. Der Anwalt kümmert sich um alle Ansprüche, auch um solche, die ein Gutachten nicht abdeckt, etwa Schmerzensgeld.

Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.

Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt, und vereinbaren direkt einen Termin.

Erreichbar: Mo–Fr 8–18 Uhr

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