Das Wichtigste in Kürze
- Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Gutachter frei wählen.
- Die Kosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
- Bei kleinen Schäden bis etwa 750 bis 1.000 € reicht oft ein Kostenvoranschlag.
- Ansprüche durchsetzen darf nur ein Anwalt. Wir arbeiten mit Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen.
Was ein Unfallgutachten festhält
Ein Unfallgutachten ist die schriftliche Beweisgrundlage für Ihren Schaden. Es wird nach der Besichtigung des Fahrzeugs erstellt und enthält typischerweise:
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, mit Ersatzteilen, Arbeitszeit und Lackierung
- Wertminderung, also den Wertverlust, den ein Unfallwagen beim späteren Verkauf hat
- Wiederbeschaffungswert und Restwert, falls sich eine Reparatur nicht mehr lohnt
- Reparaturdauer, die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Fotodokumentation aller Schäden und der Fahrzeugdaten
- Vorschäden, soweit erkennbar, damit das Gutachten später nicht angreifbar ist
Die Versicherung des Unfallgegners bekommt das Gutachten und reguliert auf dieser Grundlage.
Wer die Kosten für das Gutachten trägt
Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, muss der Verursacher Ihren gesamten Schaden ersetzen (§ 249 BGB). Dazu gehören auch die Kosten des Gutachtens. In der Praxis zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2024 (VI ZR 280/22) gilt außerdem: Sind einzelne Posten der Gutachterrechnung zu hoch, ohne dass Sie das erkennen konnten, trägt dieses Risiko grundsätzlich der Unfallverursacher und nicht Sie.
Bei einer Mitschuld wird nach Haftungsquote geteilt. Liegt die Schuld bei Ihnen, zahlt die gegnerische Versicherung nichts. Dann ist Ihre Kaskoversicherung zuständig, die meist einen eigenen Gutachter beauftragt.
Unsicher, ob Sie Schuld haben?Schildern Sie uns den Unfall. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Jetzt anrufen0XXX · XXX XX XXGutachten oder Kostenvoranschlag?
| Kostenvoranschlag | Unfallgutachten | |
|---|---|---|
| Sinnvoll bei | kleinen Schäden, etwa bis 750 bis 1.000 € | allen größeren Schäden |
| Wertminderung | nicht enthalten | wird geprüft |
| Nutzungsausfall | nicht belegt | Reparaturdauer wird festgehalten |
| Beweiswert bei Streit | gering | hoch |
Bei der Grenze gibt es keinen festen Betrag. Gerichte orientieren sich meist an 750 bis 1.000 Euro. Wer ein Gutachten beauftragt, obwohl der Schaden erkennbar darunter liegt, kann auf den Kosten sitzen bleiben. Deshalb sagen wir Ihnen vorher, was wir für angemessen halten.
Eigener Gutachter oder Gutachter der Versicherung?
Die gegnerische Versicherung bietet nach einem Unfall oft an, einen eigenen Sachverständigen zu schicken. Das dürfen Sie ablehnen. Der Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden am Ende bezahlt.
Ein eigener Gutachter arbeitet in Ihrem Auftrag. Das Gutachten gehört Ihnen, und Sie entscheiden, was damit passiert.
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Verkehrsrecht
Als Sachverständige erstellen wir das Gutachten. Rechtlich beraten oder Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen dürfen wir nicht. Das ist Aufgabe eines Anwalts.
Deshalb arbeiten wir mit Kanzleien zusammen, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind. Auf Wunsch nennen wir Ihnen einen Kontakt. Ob und welchen Anwalt Sie beauftragen, entscheiden Sie. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.
Was Sie nach dem Unfall tun sollten
An der Unfallstelle:
- Unfallstelle sichern und bei Verletzten, Streit oder Fahrerflucht die Polizei rufen
- Fotos machen: Fahrzeugpositionen, Schäden, Kennzeichen, Umgebung
- Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren
- Zeugen um ihre Kontaktdaten bitten
- Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben
Danach:
- Fahrzeug nicht reparieren lassen, bevor es begutachtet ist
- Uns anrufen und einen Termin für die Besichtigung vereinbaren
- Den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden, gern mit Hilfe Ihres Anwalts