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Zertifizierungen und Qualifikation

„Kfz-Gutachter" darf sich in Deutschland jeder nennen. Deshalb legen wir offen, welche Nachweise wir haben, wer sie ausgestellt hat und wie Sie sie prüfen können.

Unsere Nachweise

Jede Qualifikation mit Stelle, Sachgebiet und Gültigkeit. So können Sie sie selbst prüfen.

[Zertifizierung 1 folgt]

Ausgestellt von
[folgt]
Sachgebiet
[folgt]
Gültig bis
[folgt]

[Zertifizierung 2 folgt]

Ausgestellt von
[folgt]
Sachgebiet
[folgt]
Gültig bis
[folgt]

[Mitgliedschaft folgt]

Organisation
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Seit
[folgt]

Welche Arten von Nachweisen es gibt

Öffentliche Bestellung und Vereidigung. Sie wird von der Industrie- und Handelskammer vergeben, nachdem der Sachverständige seine besondere Sachkunde nachgewiesen hat (§ 36 Gewerbeordnung). Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt. Öffentlich bestellte Sachverständige sind auf Unabhängigkeit und Unparteilichkeit vereidigt.

Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Sie wird von privaten Zertifizierungsstellen vergeben, etwa DEKRA Certification. Aussagekräftig ist sie, wenn die Stelle von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ist. Das Zertifikat gilt meist fünf Jahre und wird in dieser Zeit überwacht.

Verbandsmitgliedschaft. Berufsverbände wie der BVSK bieten Fortbildung und Austausch. Eine Mitgliedschaft ist ein gutes Zeichen, aber kein staatlicher Qualifikationsnachweis.

So prüfen Sie einen Gutachter

  1. Nach dem Namen der Person fragen, die das Gutachten erstellt
  2. Nach Zertifizierungsstelle, Sachgebiet und Gültigkeit fragen
  3. Öffentlich bestellte Sachverständige im Sachverständigenverzeichnis der IHKs nachschlagen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie uns einfach an.

Ist „Kfz-Gutachter" ein geschützter Begriff?
Nein. Jeder darf sich in Deutschland Kfz-Gutachter oder Sachverständiger nennen. Geschützt ist nur die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger". Wer sie unbefugt führt, macht sich strafbar (§ 132a StGB).
Wie prüfe ich eine Zertifizierung?
Fragen Sie nach Namen des Sachverständigen, Zertifizierungsstelle, Sachgebiet und Zertifikatsnummer. Seriöse Stellen führen öffentliche Verzeichnisse oder bestätigen die Gültigkeit auf Anfrage. Öffentlich bestellte Sachverständige finden Sie im Verzeichnis der IHKs.
Zahlt die Versicherung nur bei zertifizierten Gutachtern?
Nein, eine Zertifizierung ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Erstattung. Sie ist aber ein nachprüfbares Zeichen für Ausbildung und laufende Kontrolle, und damit für ein Gutachten, das fachlich hält.

Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.

Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt, und vereinbaren direkt einen Termin.

Erreichbar: Mo–Fr 8–18 Uhr

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