Zertifizierungen und Qualifikation
„Kfz-Gutachter" darf sich in Deutschland jeder nennen. Deshalb legen wir offen, welche Nachweise wir haben, wer sie ausgestellt hat und wie Sie sie prüfen können.
Unsere Nachweise
Jede Qualifikation mit Stelle, Sachgebiet und Gültigkeit. So können Sie sie selbst prüfen.
[Zertifizierung 1 folgt]
- Ausgestellt von
- [folgt]
- Sachgebiet
- [folgt]
- Gültig bis
- [folgt]
[Zertifizierung 2 folgt]
- Ausgestellt von
- [folgt]
- Sachgebiet
- [folgt]
- Gültig bis
- [folgt]
[Mitgliedschaft folgt]
- Organisation
- [folgt]
- Seit
- [folgt]
Welche Arten von Nachweisen es gibt
Öffentliche Bestellung und Vereidigung. Sie wird von der Industrie- und Handelskammer vergeben, nachdem der Sachverständige seine besondere Sachkunde nachgewiesen hat (§ 36 Gewerbeordnung). Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt. Öffentlich bestellte Sachverständige sind auf Unabhängigkeit und Unparteilichkeit vereidigt.
Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Sie wird von privaten Zertifizierungsstellen vergeben, etwa DEKRA Certification. Aussagekräftig ist sie, wenn die Stelle von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ist. Das Zertifikat gilt meist fünf Jahre und wird in dieser Zeit überwacht.
Verbandsmitgliedschaft. Berufsverbände wie der BVSK bieten Fortbildung und Austausch. Eine Mitgliedschaft ist ein gutes Zeichen, aber kein staatlicher Qualifikationsnachweis.
So prüfen Sie einen Gutachter
- Nach dem Namen der Person fragen, die das Gutachten erstellt
- Nach Zertifizierungsstelle, Sachgebiet und Gültigkeit fragen
- Öffentlich bestellte Sachverständige im Sachverständigenverzeichnis der IHKs nachschlagen
Häufige Fragen
Kurz beantwortet. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie uns einfach an.
Ist „Kfz-Gutachter" ein geschützter Begriff?
Wie prüfe ich eine Zertifizierung?
Zahlt die Versicherung nur bei zertifizierten Gutachtern?
Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.
Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt, und vereinbaren direkt einen Termin.